Luftfracht / Annahme / Sicherheitsstatus
Luftfracht mit klarem Status.
KS Transporte ist nach Unternehmensangabe reglementierter Beauftragter unter der Nummer DE/RA/01812-01 und organisiert erforderliche X-Ray-Kontrollen über einen qualifizierten Partner. KS Transporte betreibt keine eigene X-Ray-Anlage. Wir stimmen die konkrete Leistung und die Voraussetzungen vor einer Übernahme mit Ihnen ab.
Was bedeutet „sichere“ Luftfracht?
Mit „sicher“ wird in der Luftsicherheit ein bestimmter Sicherheitsstatus bezeichnet. Dieser kann sich aus einer anerkannten sicheren Lieferkette oder aus einer vorschriftsgemäßen Kontrolle ergeben. Die maßgeblichen Voraussetzungen und der Schutz vor unbefugten Eingriffen müssen gewahrt bleiben. Eine rein äußerlich unbeschädigte Verpackung oder ein bestimmter Absendername allein ersetzen den erforderlichen Nachweis nicht.
Was bedeutet „unsichere“ Luftfracht?
„Unsicher“ bezeichnet Sendungen, für die der erforderliche Sicherheitsstatus nicht nachgewiesen ist. Der Begriff ist keine Aussage über die Qualität der Ware und nicht mit Gefahrgut gleichzusetzen. Welche Kontrollen erforderlich und geeignet sind, hängt von der konkreten Sendung und den rechtlichen Vorgaben ab.
Securen über qualifizierte Partner
- X-Ray beim Kontrollpartner: Kontrollmaß bis 180 × 180 cm; Eignung der Sendung wird vorab geprüft.
- Handsearch: manuelle Durchsuchung.
- ETD: Untersuchung auf Sprengstoffspuren.
- EDD: Sprengstoffspürhunde („Sniffen“).
Wir koordinieren die Kontrolle. Welches Verfahren eingesetzt werden kann, richtet sich nach der Sendung, der Eignung des Verfahrens und dem zugelassenen Leistungsumfang des Partners.
Die X-Ray-Kontrolle erfolgt durch einen qualifizierten Partner. Wir koordinieren die Übergabe und die weiteren Schritte. Ob eine Sendung mit dem vorhandenen Verfahren kontrolliert werden kann, wird anhand von Warenart, Verpackung, Abmessungen und weiteren relevanten Anforderungen geprüft. Eine Kontrolle mit der Anlage bedeutet nicht automatisch, dass eine Sendung freigegeben werden kann. Bei ungeeigneten oder nicht eindeutig beurteilbaren Sendungen können weitere Maßnahmen erforderlich sein.
Kontrollauftrag als PDF
Öffnen Sie den Kontrollauftrag, drucken Sie ihn aus und geben Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben mit Ihrer Sendung mit. Den Kontrollumfang stimmen wir vor der Übernahme ab. Ein ausgefüllter Auftrag ersetzt nicht die erfolgreiche Kontrolle und dokumentierte Freigabe für den Sicherheitsstatus SPX.
X-Ray-Kontrollauftrag · PDF öffnen & drucken ↗
Vor der Anlieferung abstimmen
- Art der Ware, Verpackung, Anzahl, Abmessungen und Gewicht der Packstücke.
- Bekannter Sicherheitsstatus sowie die für eine Übergabe erforderlichen Unterlagen.
- Gewünschte Leistung, Zeitfenster und Ansprechpartner für Rückfragen.
- Besondere Anforderungen, Gefahrguteigenschaften oder genehmigungspflichtige Inhalte.
Bitte liefern Sie besondere oder sicherheitsrelevante Sendungen erst nach ausdrücklicher Abstimmung an. Vertrauliche Sicherheitsunterlagen, interne Verfahrensdetails und personenbezogene Ausweiskopien gehören nicht in das öffentliche Anfrageformular.
Rechtlicher Rahmen und Leistungsumfang
Maßgeblich sind insbesondere die jeweils geltenden luftrechtlichen Vorgaben zur sicheren Lieferkette, darunter die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in ihrer geltenden Fassung, sowie der standortbezogene zugelassene Umfang. Die konkrete Annahme, Kontrolle und Weitergabe wird im Einzelfall geprüft. Aussagen über besondere Sendungsarten oder Kontrollmöglichkeiten sind keine pauschale Annahmezusage.
Offizielle Informationen: Luftfahrt-Bundesamt – sichere Lieferkette.
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